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Tarife 2018
1. Tarife und allgemeine Bestimmungen
Wir rechnen kassenpflichtige Leistungen aus der Grundversicherung nach der "Kantonalen Tarifordnung für Leistungserbringer der Pflege zu Hause" ab. Kassenpflichtige Leistungen (70%) werden direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Der Selbstbehalt von 20% (max. CHF 15.95/Tag) wird Ihnen in Rechnung gestellt. Die Restkosten von 10% übernimmt die Wohngemeinde.
Kassenpflichtige Leistungen sind gemäss dem Leistungsrahmen Art. 7 KLV (Krankenpflege Leistungsverordnung) mit einer ärztlichen Verordnung abzurechnen. Kassenpflichtige Leistungen ohne ärztliche Spitexverordnung übernimmt die Krankenkasse nicht und die Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
2. Leistungsangebot Spitex-Pflege (KVG)
" Abklärung des Pflegebedarfs mit dem Arzt oder Klienten
" Beratung des Klienten und des Umfeldes
" Grund und Behandlungspflege
" Hilfe bei der Körperpflege
" Mobilisieren
" Richten, Verabreichen von Medikamenten / Injektionen
" Messung der Vitalzeichen, Blutzucker messen
" Versorgen von Wunden
" Begleiten von Schwerkranken sowie Sterbenden und deren Angehörigen
3. Leistungsangebot Psychosoziale Spitex (KVG)
" Abklärung des Pflegebedarfs
" Beratung und Unterstützung der Klientinnen und Klienten, ihrer Angehörigen und des Umfeldes im Alltag
" Beratung im Umgang mit der Krankheit
" Einüben von Bewältigungsstrategien und Anleiten im Umgang mit Wahn, Aggressionen und Angst
" Pflegerische Massnahmen zur Umsetzung der ärztlichen Therapie
" Unterstützung bei medikamentösen Therapiemassnahmen
" Gemeinsames Erarbeiten einer sinnvollen Tagesstruktur
" Hilfe und Training zur Gestaltung und Förderung sozialer Kontakte
" Prävention und Hilfe in Krisensituationen
" Begleitung und Unterstützung bei Behörden, Arzt- und Therapieterminen